Virtual Office Geschäftsbedingungen und Konditionen

§ 1 ALLGEMEINES

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der KOMBINAT01 | Coworking GmbH, nachfolgend KOMBINAT01, die diese gegenüber ihren Vertragspartnern erbringt. Geschäftsbedingungen des Kunden, die im Widerspruch zu diesen AGB stehen oder über diese hinausgehen, haben ohne eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch KOMBINAT01 keine Geltung.

(2) Das Angebot richtet sich sowohl an Privatkunden, als auch an Unternehmer. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beru?ichen Tätigkeit handelt.

§ 2 LEISTUNSGBESCHREIBUNG

(1) Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen des KOMBINAT01 ist die Bereitstellung von Büroarbeitsplätzen einschließlich der unbegrenzten Internetnutzung (W-LAN), der Bereitstellung von Besprechungsraum, abschließbaren Rollschränken, Geschäftsadresse und technischer Büroinfrastruktur.

(2) Je nach gewählter Vertragsart ist die Nutzungsmöglichkeit auf eine bestimmte Art und Nutzung und/oder bestimmte Zeit beschränkt. Bei Buchungen für flexible Arbeitsplätze kann keine Gewährung für die jederzeitige Verfügbarkeit von freien Arbeitsplätzen gegeben werden. Die Preise und Konditionen der vom KOMBINAT01 angebotenen Dienstleistungen sind der Preisliste auf www.kombinat01.de zu entnehmen.

(3) Die Arbeitsplätze sind ausgestattet mit: Tisch, Stuhl, Strom und Internetzugang.

(4) Der Kunde hat die Ausstattung vor Beginn des Vertragsverhältnisses ausführlich zu prüfen und deren Funktionsfähigkeit anerkannt.

(5) Die Arbeitsplätze dürfen durch den Kunden nur für den bezeichneten Betrieb und den angegebenen Zweck benutzt werden. Eine Änderung des Betriebes bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des KOMBINAT01. Ein Verstoß gegen die Bestimmung berechtigt das KOMBINAT01 zur fristlosen Kündigung.

(6) Flexible Arbeitsplätze sind am Ende jeden Nutzungstages vom Kunden komplett zu räumen und ggf. zu säubern.

§ 3 ZUGANGSBEDINGUNGEN UND VERHALTENSREGELN

(1) Der Zugang zum KOMBINAT01 ist für die Nutzer, je nach den Bestimmungen des gewählten Buchungsoption, entweder von Montag bis Freitag während der allgemeinen Öffnungszeiten oder ganztägig ohne Zeitbegrenzung möglich.

(2) Inhaber einer Monatskarte, haben mit dem persönlichen Schlüssel uneingeschränkten Zugang zum KOMBINAT01. Der Verlust des Schlüssels ist unverzüglich zu melden.

(3) Schuldhafter Zahlungsverzug des Mitglieds berechtigt KOMBINAT01 zur Verweigerung des Zutritts bis der Rückstand ausgeglichen ist.

(4) Das KOMBINAT01 behält sich das Recht vor, Kunden im Falle sittenwidrigen, anstößigen oder allgemein geschäftsschädigenden Verhaltens des Hauses zu verweisen.

§ 4 ANMELDUNG DER KUNDEN

Das KOMBINAT01 betreibt die Homepage www.kombinat01.de mit der Möglichkeit von Onlinebuchungen. Kunden von KOMBINAT01, die einen Nutzervertrag online abschließen wollen, müssen sich vor dem Vertragsschluss wirksam anmelden und stimmen damit den vorliegenden Geschäftsbedingungen zu. Die Anmeldung ist kostenlos und kann jederzeit widerrufen werden. Bei der Anmeldung wählt der Kunde einen Nutzernamen und ein Passwort. Der Nutzername darf keine Rechte Dritter verletzen, sowie nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Der Kunde wird sein Passwort geheim halten. Das Passwort wird von KOMBINAT01 nicht an Dritte weitergegeben. Die bei der Anmeldung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt wiederzugeben. Die Anmeldung einer juristischen Person darf nur durch einen Vertretungsberechtigten vorgenommen werden. Tritt nach der Anmeldung eine Änderung der angegebenen Daten ein, so ist der Kunde verpflichtet, die Änderungen gegenüber KOMBINAT01 unverzüglich mitzuteilen bzw. diese in seinem Online-Zugang selbstständig zu ändern.

§ 5 VERTRAGSSCHLUSS

(1) Mit der Buchung durch den Kunden über das Online-Buchungssystem auf www.kombinat01.de kommt ein Vertrag mit KOMBINAT01 entsprechend dem vom Kunden gewählten Tarif zustande.

(2) Bei der Onlinebuchung beauftragt der Kunde KOMBINAT01 verbindlich mit Anklicken des Buttons „Jetzt buchen“. Vor der Auftragserteilung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Mit der Buchung sichert der Kunde zu, dass die angegebenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß sind. Der Kunde verpflichtet sich, die Änderung seiner persönlichen Daten unverzüglich anzuzeigen.

(3) Ein Nutzervertrag zwischen dem Kunden und KOMBINAT01 kommt erst durch Abgabe einer Buchungsbestätigung durch KOMBINAT01 zustande. Diese kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen.

§ 6 TARIFE UND ZAHLUNGSMODALITÄTEN

(1) Alle Preise von KOMBINAT01 sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und beziehen sich nur auf die angegebenen Dienstleistungen. Darüber hinausgehende Servicedienstleistungen sind gesondert zu vergüten. Es gelten hierfür die jeweils gesondert ausgewiesenen Preise von KOMBINAT01.

(2) Alle Dienstleistungen werden schriftlich per E-Mail oder über das Online-Buchungssystem auf www.kombinat01.de gebucht und können per PayPal oder Überweisung gezahlt werden.

(3) Die Zahlung ist unmittelbar mit dem Vertragsschluss fällig. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des ersten Termins in Verzug. In diesem Fall hat er KOMBINAT01 Verzugszinsen in Höhe des gesetzlich normierten Zinssatzes zu zahlen. Die Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden nicht aus.

(4) Gebuchte Dienstleistungen, die der Nutzer aus wichtigen Gründen nicht in Anspruch nehmen kann, werden dem Nutzer für einen anderen Tag oder Zeitraum seiner Wahl gutgeschrieben. Rückerstattungen sind ausgeschlossen.

(5) Die Zahlung, der im Rahmen der vom Kunden genutzten VOIP-Telefonie entstandenen Telefonkosten, werden dem Kunden von KOMBINAT01 nach Rechnungsstellung durch den Anbieter, gesondert in Rechnung gestellt.

§ 7 DATENSCHUTZ

(1) KOMBINAT01 beachtet die Vorschriften über den Datenschutz nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und den weiteren gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz.

(2) Der Kunde erklärt sein Einverständnis damit, dass seine für die Vertragsdurchführung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde willigt ferner in die Übermittlung seiner zur Bonitätsprüfung notwendigen persönlichen Daten an ein Auskunftsbüro ein. Sämtliche Daten werden durch KOMBINAT01 sowie berechtigte Dritte vertraulich behandelt.

(3) Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. KOMBINAT01 verpflichtet sich in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden.

§ 8 VERTRAGSDURCHFÜHRUNG

(1) Der Kunde ist verpflichtet, KOMBINAT01 seinen Arbeitsplatz in Ausnahmefällen in den Abendstunden zu Veranstaltungszwecken zur Verfügung zu stellen. Die Veranstaltung muss dem Kunden zuvor in einer angemessenen Frist (mindestens 2 Tage vorher) angekündigt werden. Die Zurverfügungstellung erfolgt in unmittelbarer Absprache zwischen dem Kunden und KOMBINAT01.

(2) Die Untervermietung an Dritte ist ausgeschlossen.

(3) (Technische) Veränderungen an den Arbeitsplätzen, die nicht in die Bausubstanz eingreifen, Um- und Einbauten, Installationen, Veränderungen der Sanitär- und Beleuchtungsanlagen, sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch KOMBINAT01 durch den Kunden auf dessen Kosten zulässig. Auf Verlangen von KOMBINAT01 ist der Kunde zur völligen fachgerechten Wiederherstellung des Arbeitsplatzes spätestens bei Rückgabe verpflichtet. Ein Ersatzanspruch des Kunden besteht nicht – auch dann nicht, wenn KOMBINAT01 auf die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verzichtet. Im Falle der Zustimmung durch KOMBINAT01 zur Veränderung des Arbeitsplatzes sind etwa erforderliche behördliche Genehmigungen, gleich welcher Art, durch den Kunden einzuholen. Hierdurch entstehende Kosten trägt der Kunde.

(4) KOMBINAT01 darf Ausbesserungen, Instandsetzungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung und zum Ausbau des Gebäudes oder des Arbeitsplatzes oder zur Abwendung von Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden zweckmäßig sind, nach angemessener Fristsetzung, in Absprache mit dem Kunden, vornehmen. Bei Gefahr im Verzug bedarf es keiner Zustimmung des Kunden und keiner Fristsetzung. Der Kunde ist verpflichtet, seinen Arbeitsplätze für diesen Fall stets zugänglich zu halten und gegebenenfalls unverzüglich zu räumen. Sämtliche hieraus resultierende Kosten gehen zu seinen Lasten (Ersatzkosten, Verzögerungsschaden). Aufgrund von zweckmäßigen Arbeiten darf der Kunde das Nutzungsentgelt nicht mindern. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gebrauch der Arbeitsplätze unverhältnismäßig lange Zeit behindert oder ausgeschlossen wird.

(5) KOMBINAT01 stellt den Kunden die technischen Gegenstände (Telefon, Beamer, Drucker, Kaffee-Vollautomat, Wasserautomat) und sonstige Einrichtungsgegenstände in einem einwandfreien Zustand zur Verfügung. Die Geräte werden regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit getestet und gewartet. Mit den technischen Gegenständen und den sonstigen Einrichtungsgegenständen ist sorgfältig umzugehen. Jede missbräuchliche Nutzung ist untersagt. Jede Beschädigung wird dem Kunden berechnet.

§ 9 NUTZUNGSVERHALTEN IM INTERNET

(1) Der Kunde verpflichtet sich, alle anwendbaren lokalen, nationalen, und ggfs. internationalen Gesetze und Richtlinien zu respektieren und einzuhalten; insbesondere die deutschen Gesetze auch im Datenverkehr über KOMBINAT01 einzuhalten und Gesetzesverstöße an KOMBINAT01 zu melden. Der Kunde allein ist verantwortlich für alle seine Handlungen und Unterlassungen im Rahmen der Internetnutzung.

(2) Der Kunde unterliegt bei der Abfrage, Speicherung, Übermittlung, Verbreitung und Darstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen. Dazu gehören insbesondere die urheberrechtlichen Beschränkungen. Das Kopieren, Verbreiten oder Herunterladen von urheberrechtlich geschütztem Material ist strengstens untersagt. Bei einer schuldhaften Verletzung dieser Verpflichtung, die zu einem Schaden von KOMBINAT01 führt, hat der Kunde, KOMBINAT01, diesen Schaden zu ersetzen und von Ansprüchen Dritter freizustellen.

§ 10 GEWÄHRLEISTUNG, HAFTUNG

(1) Der Kunde hat die Arbeitsplätze vor Vertragsschluss eingehend besichtigt. Er hat zur Kenntnis genommen, dass sich die Arbeitsplätze in einem Großraumbüro befinden und die angemieteten Arbeitsplätze nicht separat verschließbar sind. Er verzichtet wegen des ihm bekannten Zustands auf etwaige Ansprüche gemäß §§ 536, 536 a BGB. Minderungsansprüche bestehen insoweit nicht. KOMBINAT01 übernimmt gegenüber dem Kunden bei der Übergabe und für die Dauer der Nutzung keine Gewährleistung für den Zustand des jeweiligen Arbeitsplatzes. Der Kunde erkennt an, dass sich der jeweils von ihm genutzte Arbeitsplatz einschließlich sämtlicher Einrichtungsgegenstände vor Nutzungsbeginn in vertragsgemäßen Zustand befindet.

(2) Dem Kunden ist bekannt, dass im Hause in absehbarer Zeit umfangreiche Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten vorgenommen werden. Der Kunde erklärt bereits jetzt die Duldung dieser Arbeiten und versichert, dass er aus eventuellen Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz keine Minderungsrechte, bzw. Schadensersatzansprüche herleiten wird, sofern KOMBINAT01 diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Dem Kunden ist ferner bekannt, dass infolge der umfangreichen Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten Einschränkungen der Internetnutzung nicht ausgeschlossen sind. Minderungs- bzw. Schadensersatzansprüche des Kunden sind auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

(3) In allen Fällen, in denen KOMBINAT01 im geschäftlichen Verkehr aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verp?ichtet ist, haftet KOMBINAT01 nur, soweit ihr, ihren leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Garantien. Die Haftung ist jedoch insofern auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, KOMBINAT01 fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

(4) KOMBINAT01 übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter im Bezug auf Arbeiten der Kunden, sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch den Kunden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenrechtlichen oder sonstige Rechtsverstöße im Rahmen der Vertragsbeziehung zu KOMBINAT01 unterbleiben. Sofern KOMBINAT01 von derartigen Rechtsverstößen Kenntnis erhält, wird das Vertragsverhältnis unverzüglich gekündigt. Im Falle eines Rechtsverstoßes hält der Kunde KOMBINAT01 von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Der Kunde ersetzt KOMBINAT01 die Kosten der Rechtsverfolgung in der Höhe der gesetzlichen Anwaltsgebühren für den Fall, dass KOMBINAT01 von Dritten infolge einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird.

§ 11 BEENDIGUNG DES NUTZUNGSVERHÄLTNISSES

(1) Der Kunde hat die Gegenstände pfleglich zu behandeln und nach Beendigung der Nutzung in vertragsgemäßem, mangelfreiem und gebrauchsfähigen Zustand, gereinigt an KOMBINAT01 zurück zu geben. Schäden hieran oder verlorene Einrichtungsgegenstände sind KOMBINAT01 vollumfänglich vom Kunden zu ersetzen.

(2) Der Kunde hat sämtliche, auch die von ihm selbst beschafften Schlüssel an KOMBINAT01 zurück zu geben. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nach, so kann KOMBINAT01 die Arbeitsplätze öffnen und reinigen. Zurückgelassene Gegenstände kann KOMBINAT01, auf Kosten des Kunden einlagern, wenn sie trotz Aufforderung nicht entfernt werden. Anlagen, Einrichtungen und Zubehör sind in gebrauchsfähigem Zustand zurück zu geben.

(3) Gibt der Kunde den Arbeitsplatz nicht rechtzeitig heraus, haftet er KOMBINAT01 für alle Schäden, die durch die verspätete Rückgabe bedingt sind, auch, wenn diese über die Höhe des Nutzungsausfallentgelts hinausgehen.

§ 12 ÄNDERUNG DER AGB

Das KOMBINAT01 ist berechtigt, angebotene Preise, Leistungsbeschreibungen und diese AGB mit einer Frist von 14 Tagen im Voraus zu ändern. Die Änderungen werden von KOMBINAT01 dem Kunden per E-Mail bekanntgegeben. KOMBINAT01 verwendet hierzu die im Kunden-Account hinterlegte E-Mail-Adresse des Kunden, welche im Anmeldeprozess als gültig und erreichbar verifiziert wurde. Sofern der Kunde der Änderung der AGB nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht, gelten die geänderten AGB als angenommen. Mit Nutzung der E-Mail-Benachrichtigung wird die Schriftform gewahrt, der Kunde erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden. Zugleich wird der Kunde darauf hingewiesen, dass er innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen schriftlich widersprechen kann. In diesem Fall wird das Vertragsverhältnis zum jeweils nächsten Kündigungstermin aufgelöst, eine Unterlassung der Einwendung gilt als Bestätigung und Akzeptanz der Änderungen durch den Kunden (stillschweigende Vereinbarung).

§ 13 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(1) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Der Kunde erteilt KOMBINAT01 die Erlaubnis in Pressemitteilungen und zu sonstigen Zwecken als Referenzkunde genannt zu werden.

(4) Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform; alle anderen Formen werden ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses. Alle Geschäftsbedingungen des Kunden gelten als nicht vereinbart, auch wenn das KOMBINAT01 ihrer Anwendbarkeit nicht ausdrücklich widersprochen hat. Sollten Gesetze, auch solche die dispositiv sind, die Änderung oder Anpassung einzelner Bestimmungen dieses Vetrages notwendig machen, so vereinbaren die Parteien die Ersetzung der alten Regelung durch das neue Gesetz bis zur Herbeiführung einer eigenen neuen Bestimmung.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, an Stelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den in diesen Geschäftsbedingungen zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt für den Fall, dass eventuelle Ergänzungen notwendig werden.

(6) Der Gerichtsstand ist der Sitz von KOMBINAT01 in Jena.

Cobot Geschäftsbedingungen und Konditionen

Cobot ist die Web-Plattform, über die Kombinat01 diese Website bereitstellt.

See Cobot Terms

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